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Liebe Patienten,

Entstehende Kosten bespreche ich vor Behandlungsbeginn mit Ihnen und erstelle einen Kostenvoranschlag zu Ihrem individuellen Behandlungsplan.

 

Mein Honorar für die naturheilkundliche Diagnostik und Therapien berechne ich bei medizinischen Leistungen für Selbstzahler und Beihilfeberechtigte  in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker an die neu errechneten Sätze des BMI für Beihilfe (Spalte 3) 

PKV 1 und PKV 2 auch in Anlehnung der entsprechenden Kostenerstattungstabellen

Kosten für Labordiagnostik werden nach entsprechendem Profil gesondert durch das Labor in Rechnung gestellt ( nach GOÄ 1) , Leistung wird von vielen PKV`s übernommen

Behandlungen für den Bereich Ästhetik und Ernährungskonzept werden nicht von den Versicherungen abgedeckt und müssen immer privat beglichen werden

Privat- und Zusatzversicherte, sowie beihilfeberechtigte Patienten bekommen von Ihren Versicherungen unterschiedliche Sätze erstattet, teilweise sind bestimmte Behandlungen von einer Erstattung ausgeschlossen.

Auch erstatten nicht alle Versicherungen 100 % der Rechnungsbeträge

 

Bitte kontaktieren Sie mich und ich erstelle ihnen gerne einen Kostenvoranschlag

 

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kostenerstattung

Bitte beachten Sie, dass unser vereinbartes Honorar  unabhängig von der Erstattung Ihrer Versicherung ist.